Privatfahrten müssen auch im Fahrtenbuch erfasst werden
April 2016
Bei Betriebsprüfungen werden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem KFZ stehen, in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen. Wird das KFZ zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt das Auto Betriebsvermögen dar. Es sind die tatsächlichen Kosten (bei Ausscheiden eines Privatanteils) anzusetzen. Wird das KFZ zu weniger als 50% betrieblich genutzt, kann der Unternehmer wahlweise die tatsächlichen Kosten oder das amtliche Kilometergeld ansetzen. Wird das Kilometergeld in Anspruch genommen, reicht der Nachweis, dass es sich dem Grunde nach um eine beruflich notwendige Fahrt handelt. Werden die tatsächlichen Kosten unter Abzug eines Privatanteils angesetzt, muss der Privatanteil anhand eines Fahrtenbuches nachgewiesen werden....