Energieabgabenvergütung ab 2011 nur mehr für Produktionsbetriebe
Juni 2011
Mit der Vergütung von Energieabgaben sollen energieintensive Betriebe entlastet werden, die entsprechende Abgaben auf elektrische Energie, Erdgas, Kohle und Mineralöl zu bezahlen haben. Schon immer von dieser Rückvergütung ausgeschlossen waren Lieferanten von Erdgas, elektrischer Energie bzw. Lieferanten von daraus gewonnener Wärme. Ab 2011 erfolgt eine Einschränkung des Empfängerkreises, indem die Vergütung nunmehr nur noch von Produktionsbetrieben beantragt werden kann. In den Energieabgaben-Richtlinien 2011 werden Produktionsbetriebe als Betriebe definiert, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Da energieintensive Produktionsbetriebe gefördert werden sollen, ist im...