Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Februar 2009
Das bestehende Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wurde mit 1.1.2009 auf die Gastronomie ausgedehnt. In Gaststätten, Diskotheken, Bars, Beherbergungsbetrieben und auch bei Würstelständen, Dönerbuden, Heurigen, etc. darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Rauchen ist demnach nur noch in vorgesehenen Räumlichkeiten erlaubt, sofern die Voraussetzungen für Ausnahmen erfüllt sind und Rauchen erwünscht ist. Stehen mehrere Räume zur Verfügung, kann ein (Neben)Raum als "Extrazimmer" für Raucher gewidmet werden - wesentliche Bedingungen sind, dass der Nichtraucherbereich zumindest 50% der Fläche ausmacht und nicht im Hauptraum geraucht wird. Bei Betrieben mit nur einem Raum , der kleiner als 50m 2...