Neues zur Rechnungsausstellung ab 1. Juli 2006 und Vorsteuerabzug
Juni 2006
Gemäß § 11 UStG besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen mit den dort angeführten Merkmalen nur gegenüber leistungsempfangenden Unternehmen . Sind in der Rechnung nicht alle Merkmale enthalten, verliert der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug. Eine Rechnung an andere Unternehmer hat zu enthalten: Name und Anschrift des liefernden / leistenden Unternehmens sowie seine UID-Nr. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, müssen zusätzlich folgende Angaben enthalten sein: Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und -gericht. Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung / des Empfängers der sonstigen Leistung sowie NEU ab 1. Juli 2006: Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,- übersteigt, ist die...