Vorgesehene steuerliche Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2003 (Stand bei Redaktionsschluss)
Juli 2003
:: Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer Ergänzend zu § 3 Abs. 1 Z 15 EStG betreffend den lohnsteuerfreien Betrag von € 300,- p.a. wird näher umschrieben, welche Kapitalversicherungen als zukunftssichernde Maßnahmen gelten sollen. Bei Kapitalversicherungen mit überwiegender Lebenskomponente muss die Laufzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres dauern. Die gleiche Altersgrenze gilt bei Er- und Ablebensversicherungen; falls der Zeitraum bis dahin aber mehr als 10 Jahre beträgt, mindestens 10 Jahre. Völlig unverständlich ist die Begrenzung mit dem 62. Lebensjahr, zumal das gesetzliche Pensionsantrittsalter das 65. (Männer) bzw. 60. (Frauen) Lebensjahr ist. Anmerkung zur...