Reduzierte Kammerumlagensätze ab 2002
Juli 2002
Mit BGBL I 2001/153 wurde das Wirtschaftskammergesetz in § 122 (Kammerumlagen) geändert. Aus den Inkrafttretensbestimmungen per 1. Jänner 2004 und den bis dahin geltenden Bestimmungen betreffend die Hebesätze, resultiert ein ziemlich kompliziertes Regelwerk. Der Kammertag hat am 29. November 2001 die ab 1. Jänner 2002 geltenden Hebesätze beschlossen, wobei die gesetzlichen Möglichkeiten nicht zur Gänze ausgeschöpft worden sind. Kammerumlage I :: Bemessungsgrundlage An der höchst kompliziert zu ermittelnden Bemessungsgrundlage (Vorsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Erwerbsteuer, abzüglich Umsatzsteuer vom Eigenverbrauch, ohne Umsatzsteuer nach reverse-charge oder pauschalierter Vorsteuer) hat sich leider nichts...