Aus aktuellem Anlass: Verpflichtung zur Abgabe von (monatlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA)
Juni 2010
In den letzten Tagen wurden vom BMF Erinnerungsschreiben zur UVA-Abgabe offensichtlich auch an Steuerpflichtige versendet, die unter 100.000 € Umsatz im Vorjahr erzielt haben und somit nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dies hat bei vielen zu Irritationen geführt, worauf das BMF in einem Informationsschreiben klargestellt hat, dass das Erinnerungsschreiben keine Verpflichtung zur monatlichen UVA-Abgabe darstellt und für Adressaten, die nicht zur monatlichen UVA-Abgabe verpflichtet sind, keine Folgen hat. Laut BMF waren die Schreiben als Hinweis auf bestehende Verpflichtungen zur Abgabe von UVA gedacht. Grundsätzlich müssen Unternehmer gem. § 21 Abs. 1 UStG in allen Fällen monatlich (Unternehmer mit einem...