Kurz-Infos
Mai 2002
Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiungen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr ab 1. April 2002 Die in der Klienten-Info 11/2001 angekündigte Änderung der Besteuerung ausländischer Busunternehmer ist nunmehr per 1. April 2002 in Kraft getreten. Für Personenbeförderung in Bussen in Österreich von Unternehmern, die in Österreich weder Wohnsitz, Sitz, noch gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte haben, ist ab 1. April 2002 das Finanzamt Graz zur Umsatzbesteuerung zuständig. Der Steuersatz beträgt 10 % des Beförderungsentgeltes, wobei Vorsteuern geltend gemacht werden können. Übersteigen die österreichischen Umsätze nicht € 22.000,- p.a., ist die Vorsteuer mit 10 % pauschaliert,...