Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld
September 2006
Das Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 14,53 / Tag wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt. Es wird nur für ein Kind gewährt (Ausnahme: Mehrlingsgeburten, bei denen sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um 50% erhöht). Kommt in den 36 Monaten ein weiteres Kind zur Welt, endet der Anspruch für das zuvor geborene Kind. Eine Ausnahme besteht wiederum für Mehrlingsgeburten ab 1. Jänner 2007 . Hier wird der "Mehrlingszuschlag" auch bei Geburt eines weiteren Kindes bis maximal 36 Monate weiter ausbezahlt . Es kann abwechselnd von beiden Elternteilen bezogen werden. Wird es nur von einem Elternteil in Anspruch genommen, verkürzt sich die Bezugsdauer auf...