Nikotin- und Alkoholkonsum in öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz
Februar 2005
Mit der Novelle zum Tabakgesetz ( Nichtraucher-Schutzgesetz ) wird Österreich mit einer "quasi lex imperfekta" in kafkaesker Weise bereichert. Nicht der Täter (Raucher) wird bestraft, wenn man vom Wegweisungsrecht absieht, sondern jene Person, die das Verbot nicht rechtzeitig (2 Jahre nach Inkrafttreten) ausschildert und zwar mit bis zu € 720,-. Kakanien lässt grüßen! Für die Gastronomie wird in den Erläuterungen zum Gesetz eine Selbstverpflichtung zur Einrichtung von Nichtraucherzonen mit einem Beobachtungszeitraum bis 2007 festgehalten. Eine EU-RL sieht die nationale Umsetzung eines Tabakwerbeverbotes bis 31. Juli 2005 vor, an dem in Österreich bereits gearbeitet wird. Ferner bastelt die EU an einer Beschränkung...