Coronavirus: Änderungen bei Corona-Kurzarbeit
November 2020
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der ab 3.11. geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auf die direkt und indirekt besonders betroffenen Branchen abzufedern, haben die Sozialpartner am Sonntag, 1. November 2020, eine Adaptierung des Corona-Kurzarbeitsmodells verhandelt:
Unterschreitung von 30% bzw. 10% Arbeitsleistung
Für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (behördliche Schließung), gilt:
ÖGB prüft Anträge und gibt innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung an das AMS; WKO gibt eine Pauschalzustimmung.
Anträge auf rückwirkende Absenkung unter 30% Arbeitsleistung sind für alle Unternehmen möglich.
Im November 2020 bzw. für die Dauer des Lockdowns sind 0%...