Teilnahme an Spendenlotterie ist steuerlich nicht begünstigt
Februar 2018
Spenden von Privatpersonen an mildtätige Organisationen wie auch an Tierschutzorganisationen und freiwillige Feuerwehren sind durch die steuerliche Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben attraktiver geworden (seit dem Jahr 2017 werden die Spendenbeträge von den Empfängerorganisationen direkt an das Finanzamt übermittelt). Mitunter zu einer Steigerung der Spendenbereitschaft kommt es bei sogenannten Spendenlotterien , in deren Rahmen Lose für einen guten Zweck erworben werden können und mitunter durchaus attraktive Preise (Pkws, Reisegutscheine, etc.) in Aussicht gestellt werden. Das BFG hatte sich unlängst (GZ RV/7102765/2013 vom 6.12.2017) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Loskaufpreis als Spende steuerlich...