Gesetzeskonforme Gestaltung des Webauftritts - Allgemeine Vorschriften
November 2010
Für Sachverhalte im Internet ist grundsätzlich das Recht jenes Staates anzuwenden, in dem der Dienstanbieter seinen Sitz hat. Von diesem Prinzip gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, vor allem im Verbraucher- und Konsumentenrecht, wo stets jenes Recht anzuwenden ist, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Bei Tätigwerden in anderen Staaten ist daher stets die jeweilige Rechtslage zu prüfen. Bei der Erstellung einer Website sind zunächst einige Punkte zu beachten, um zu gewährleisten, dass mit dem Webauftritt nicht in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Dies beginnt bereits bei der Festlegung der Domain , unter der die Website erreichbar sein soll. Davon betroffen können Markenrechte, Firmen- und Namensrechte, Titelschutz nach dem...