Geldbeschaffungskosten für Darlehen sind laut BFG sofort abzugsfähig
März 2025
Das BFG hatte sich (GZ RV/7102760/2024 vom 7.10.2024) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Geldbeschaffungskosten (Finanzierungsnebenkosten) im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens für eine privat vermietete Wohnung über die Laufzeit des Darlehens zu verteilen sind oder sofort als Werbungskosten abgezogen werden können. Anlassfall war, dass eine Wohnung zwecks der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erworben wurde und die Anschaffung zum Teil mittels Bankdarlehens finanziert wurde (Rückzahlung in Raten). Vom auszuzahlenden Darlehensbetrag wurden sogleich diverse Geldbeschaffungskosten wie die Vermittlungsvergütung für den Darlehensvermittler, Kosten für Liegenschaftsbewertung, Bearbeitungsentgelt, Treuhandentgelt...