Der steuerrechtliche Monatsteiler zur Ermittlung der Urlaubsrückstellungen ist auch nach UGB angemessen
			      Mai 2017
	 	 Sofern  Dienstnehmer  ihren  Urlaubsanspruch  bis zum  Abschlussstichtag nicht zur Gänze verbraucht  haben, ist für die künftige Konsumation der Urlaubstage eine Rückstellung zu  bilden .  Unstrittig  ist, dass die  Berechnung  der Urlaubsrückstellungen auf Basis des  Entgelts , das u.a. laufende Bezüge, anteilige Sonderzahlungen und regelmäßige Prämien und Provisionen umfasst, zu erfolgen hat. In Literatur und Praxis  umstritten  ist jedoch,  welcher Monatsteiler  der Berechnung der Rückstellungen   zu Grunde zu legen ist.   Für die  steuerrechtliche Berechnung  der Urlaubsrückstellungen ist aufgrund der  Rechtsprechung  ein  Teiler von 21,67 Arbeitstagen pro Monat  heranzuziehen (= 52 Wochen x 5 Arbeitstage / 12 Monate). In...