Verlustbringende Privatpraxis eines pensionierten Primararztes nicht von vornherein Liebhaberei
Juni 2006
:: Sachverhalt Ein Primarius betrieb eine Facharztordination mit Kassenvertrag. Nach Beendigung seiner Krankenhaustätigkeit legte er den Kassenvertrag zurück und betrieb als Wahlarzt seine Privat-Ordination, bei der er Verluste geltend machte. :: Beurteilung durch das Finanzamt Unter Berufung auf § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung stufte der Fiskus die Tätigkeit als Liebhaberei ein und verweigerte den Verlustausgleich. :: VwGH 14.12.2005, 2002/13/0131 Die Führung einer Facharztordination als Wahlarzt stellt nach der Verkehrsauffassung keine Tätigkeit dar, die typischerweise auf eine besondere, in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist. Es handelt sich vielmehr um eine Tätigkeit, bei der...