Umgründungen und Gruppenbesteuerung: Kein zeitlicher Unterschied zwischen Ablauf des Verschmelzungsstichtags und dem folgenden Tag
Mai 2023
In aller Regel wird der Bilanzstichtag als Tag der Umgründung gewählt. Ursache dafür sind meist praktische Überlegungen, weil der ohnehin verpflichtend aufzustellende Jahresabschluss dann gleichzeitig als Umgründungsbilanz herangezogen werden kann und kein Zwischenabschluss erforderlich ist. In den meisten Fällen ist der Bilanzstichtag der 31.12. Diese oftmals zu beobachtende Konstellation kann bei steuerlichen Unternehmensgruppen und Umgründungen zwischen einem bereits der Gruppe zugehörigen Mitglied und einer noch nicht in die Gruppenbesteuerung einbezogenen Konzerngesellschaft eine Rolle spielen. In einem jüngst beendeten Verfahren hatte sich der VwGH (Ro 2022/15/0032 vom 19.10.2022) mit der Frage zu beschäftigen, ob es für...