Umsatzsteuerliche Behandlung arbeitsmedizinischer Tätigkeiten sowie Änderungen bei ärztlichen Gutachten im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegungen
Februar 2014
Arbeitsmedizinische Tätigkeiten Bisher wurden die Leistungen der Arbeitsmediziner umsatzsteuerfrei behandelt. Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien hat die Finanzverwaltung jedoch in Rz 948 eine Änderung dahingehend vorgenommen, dass seit 1.1.2014 die Tätigkeiten der Arbeitsmediziner , die in erster Linie der Beratung des Arbeitgebers dienen, grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen. Hiervon ausgenommen (d.h. weiterhin unecht umsatzsteuerbefreit ) sind jedoch unter den Begriff der Heilbehandlung subsumierbare, medizinische Leistungen, die unmittelbar gegenüber dem Arbeitnehmer erbracht werden. Darunter fallen die individuelle Beratung der Arbeitnehmer bzw. Bediensteten in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes ,...