Kinder-Ferienlager: nun auch Kosten für Verpflegung und Unterkunft absetzbar
August 2011
Gerade richtig zur Ferienzeit hat eine Änderung im Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) positiv überrascht. Im Zusammenhang mit den Kosten für die Kinderbetreuung in den Ferien konnten bisher im Rahmen des jährlichen Maximalabsetzbetrags für Kinderbetreuungskosten von 2.300 € pro Kind lediglich die Kosten für die Betreuung, nicht aber die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft, steuerlich geltend gemacht werden. Durch die aktuelle Änderung der Rz 884d in den LStR wird bereits für das Jahr 2011 die Absetzbarkeit sämtlicher Kosten im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung durch pädagogisch qualifizierte Personen in den Ferien (z.B. Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkosten zum Lager, Kosten für...