Doppelte Haushaltsführung bei Wohnung im Elternhaus
			      April 2013
	 	 Wird die  Berufstätigkeit  in Entfernung vom Familienwohnsitz ausgeübt und aufgrund der Distanz  am Ort der Berufstätigkeit  ein  zweiter Haushalt  begründet, so können unter gewissen Voraussetzungen die  Kosten der doppelten Haushaltsführung  steuerlich  abgesetzt  werden. Eine wesentliche  Voraussetzung  ist, dass aufgrund der Entfernung  eine tägliche Heimfahrt  zum Familienwohnsitz  unzumutbar  ist. Bei einer Distanz von  mehr als 120 km  kann von einer Unzumutbarkeit ausgegangen werden. Weiters ist es erforderlich, dass ein  vom Dienstort entfernter Familienwohnsitz  vorliegt. Der Begriff Familienwohnsitz legt nahe, dass eine Ehe oder eheähnliche Partnerschaft Voraussetzung ist,  tatsächlich  ist es jedoch  ausreichend , wenn ein...