Erhöhter Investitionsfreibetrag ab 1.11.2025
Oktober 2025
Hinweis (Artikel aktualisiert am 16.10.2025):
Die im nachstehenden Artikel beschriebenen Erhöhungen des Investitionsfreibetrags (IFB) wurden am 15.10.2025 vom Nationalrat beschlossen . Damit ist die Erhöhungen ab 1.11.2025 rechtskräftig und gilt bis zum 31.12.2026 . Der Artikel wurde an die finale Gesetzesfassung angepasst.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bereits 2023 zur Förderung von Investitionen – insbesondere im Zusammenhang mit der Ökologisierung – wieder eingeführt. Mit dem IFB kann durch bestimmte Investitionen die Steuerlast für betriebliche Einkünfte gesenkt werden, da der Freibetrag zusätzlich zur Abschreibung (AfA) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
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