Kosten für eine Augenlaseroperation sind keine Werbungskosten
Juni 2017
Die Geltendmachung von Kosten, welche zwar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, aber auch für die private Sphäre des Steuerpflichtigen Nutzen bringen, wird üblicherweise von der Finanzverwaltung kritisch hinterfragt . So auch im Falle einer Augenlaseroperation , welche Voraussetzung für die Aufnahme in den Polizeidienst war und deshalb die damit zusammenhängenden Kosten von der (späteren) Polizistin als Werbungskosten geltend gemacht werden wollten. Die mangelnde Privatveranlassung für die Operation wurde auch damit begründet, dass ihr die Fehlsichtigkeit vor dem beruflich motivierten Aufnahmeverfahren nie aufgefallen war und erstmals bei der polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt wurde. Das...