Maßnahmen gegen die überhöhte Vorauszahlung 2001 bei Einkommen- und Körperschaftsteuer
April 2001
Im Erlass des BMF zu § 121 Abs. 5 EStG wird ausgeführt, dass die Sondermaßnahmen für die Erhöhung der Vorauszahlungen solange gelten, bis das Jahr 2001 Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen ist. Ausmaß der Erhöhung Automatikvorauszahlung gemäß § 45 EStG Die Anhebung um 4% für das folgende Jahr und für jedes weitere Jahr um weitere 5% pro Jahr wird durch die Sondermaßnahmen nicht berührt. Aktionsvorauszahlung gemäß § 121 Abs. 5 EStG Die Automatikvorauszahlung erhöht sich um zusätzliche 5% (bis S 200.000,-), um 10% (bis S 500.000,-) und um 20% (über S 500.000,-). Vorgangsweise betreffend die Erhöhung In den Punkten 2 bis 5 des Erlasses wird diese...