Änderungen bei der Gruppenbesteuerung durch das AbgÄG 2024
Februar 2025
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 hat ja bekanntermaßen zu weitreichenden Änderungen geführt, etwa im Rahmen der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung. Bei der Gruppenbesteuerung ist es ebenso zu drei markanten Neuerungen gekommen, die nachfolgend näher dargestellt werden. Verrechnungsverbot für bestimmte Vorgruppenverluste neuer Gruppenträger Schon bisher war im Rahmen der Gruppenbesteuerung die Nichtabzugsfähigkeit von Teilwertabschreibungen und von Veräußerungsverlusten innerhalb der Unternehmensgruppe unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, um eine Mehrfachverwertung von Verlusten zu verhindern. Durch das AbgÄG 2024 erfolgte eine weitere Einschränkung dahingehend, dass vortragsfähige Verluste des...