Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar müssen in allen Jahren erfüllt sein
Juni 2025
Seit der COVID-19 Pandemie können Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes (Homeoffice) bis zu insgesamt 300 € pro Kalenderjahr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr geleistet hat. Wichtige Voraussetzung für den Abzug als Werbungskosten ist, dass nicht gleichzeitig Ausgaben für ein Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden (die Anforderungen an ein steuerliches Arbeitszimmer sind überdies strenger). Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.Z.m. dem ergonomisch geeigneten Mobiliar insgesamt den Höchstbetrag, kann der...