Mantelkauf trotz Beibehaltung der bisherigen Geschäftsführer
Dezember 2024
Der Mantelkauftatbestand hat im Körperschaftsteuerrecht Bedeutung im Zusammenhang mit Verlustvorträgen. Bei Erwerb einer Gesellschaft mit Verlustvorträgen gehen diese nach § 8 Abs. 4 KStG dann unter, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Basis kommt. Der gesetzliche Mantelkauftatbestand führt daher zum Untergang der Verlustvorträge, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens der Verluste und dem Zeitpunkt des Verlustabzugs zu einer Änderung der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist. Der VwGH (GZ Ro 2022/15/0040 vom 24.4.2024) hat sich zuletzt in einer Entscheidung...