"Energiekostenpauschale 2" bis 8. August 2024 beantragen
August 2024
Mittels Energiekostenpauschale für Unternehmen 2 (Energiekostenpauschale 2) sollen Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützt werden ( siehe bereits Beitrag aus dem Mai 2023 ). Dem Namen entsprechend handelt es sich dabei um eine Pauschalförderung, die in Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet wird. Im Fokus der Förderung - sie erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU - liegen entsprechende Unternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Zu beachten ist, dass die Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 noch bis 8. August 2024 12:00 (MEZ), möglich sind!...