Gaststättenpauschalierung als gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beihilfe
Mai 2011
Eine aktuelle Entscheidung des UFS (30.3.2011, RV/0688-I/10) bringt für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe eine erhebliche Brisanz mit sich. Gemäß der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung ist es möglich, dass derartige Betriebe ihren Gewinn vereinfacht mit einem Durchschnittssatz von 2.180 € zuzüglich 5,5% der Betriebseinnahmen inklusive Umsatzsteuer ermitteln können, wenn keine Verpflichtung zur Buchführung besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden. Zusätzlich darf der Umsatz des vorangegangenen Jahres nicht 255.000 € überschreiten. Der so anstelle einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte Gewinn muss zumindest 10.900 € betragen, ein zusätzlicher...