Nicht jeder feiert mit - Lohnsteuerpflicht für Zuwendungen anlässlich von runden Geburtstagen
September 2009
Bekanntermaßen sind geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern) und die dabei empfangenen Sachzuwendungen , soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind, nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig . Als angemessen gilt bei Betriebsveranstaltungen laut Lohnsteuerrichtlinien ein Geldwert von jährlich 365 € bzw. bei Sachzuwendungen ein Geldwert von jährlich 186 € . Es darf sich bei den Zuwendungen jedoch nicht um individuelle Entlohnung handeln. Eine solche sah der UFS jüngst in seiner Entscheidung vom 20.6.2009 (GZ RV/0581-G/06) aber als gegeben an, wenn an Mitarbeiter, welche ein...