Kurz-Info: Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
Januar 2007
Auf Grund von § 47 Abs. 4 EStG, der für eine gemeinsame Versteuerung getrennt zufließender Pensionen eine Verordnungsermächtigung vorsieht, hat das BMF folgende Verordnungen erlassen: BGBl II Nr.: 55/2001, 384/ 2001 und 255/2006. Ab 1. Jänner 2007 können anstelle der Steuerveranlagung, folgende Pensionsbezüge von jener bezugsauszahlenden Stelle, die den höheren steuerpflichtigen Bezug auszahlt, gemeinsam lohnversteuert werden: Pensionen nach ASVG, BSVG, GSVG, B-KUVG und BB-PG, Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis zum Bund, Ruhe(Versorgungs)bezüge i.S. des Bezügegesetzes und des Verfassungsgrichtshofgesetzes, Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis zu einem...