Zwangsläufigkeit als strenges Kriterium bei außergewöhnlichen Belastungen
September 2022
An die steuerliche Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung stellt die Finanzverwaltung seit jeher strenge Kriterien. So muss die Belastung außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigten. Von Zwangsläufigkeit ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige sich der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Der VwGH hatte sich (GZ Ra 2019/13/0076 vom 3.12.2021) mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem eine Steuerpflichtige die Pflegeheimkosten für ihren Schwager als außergewöhnliche Belastung geltend machen wollte. Sie habe sich ihrer Schwester nach deren Tod moralisch verpflichtet...