Körperschaftsteuer bei abweichendem Wirtschaftsjahr
November 2005
Bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ist auf Grund der Übergangslösung gem. § 26c Z 2 KStG der auf das Jahr 2004 entfallende Gewinnanteil noch mit 34% zu versteuern. Für die Aufteilung des Gesamtgewinnes, der im Jahre2005 zu versteuern ist, normiert das Gesetz folgendes: Zwölftelung des Einkommens 2005 (Gewinn des Wj. 2004/2005) und Multiplikation mit der Anzahl der auf 2004 entfallenden Monate, wobei angefangene Monate als volle Monate gelten. Der auf 2004 entfallende Anteil ist mit 34%, der auf 2005 entfallende mit 25% zu versteuern. Gewinnermittlung durch Zwischenbilanz zum 31. Dezember 2004 , als exakte Methode. Sinngemäß ist bei Gruppenbesteuerung vorzugehen. Eine Sonderregelung besteht für die...