Steuerliche Gleichstellung der ausländischen mit den inländischen Kapitalerträgen und Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer
April 2005
Bereits in der Klienten-Info November 2003 wurde über diese Gleichstellung berichtet. Auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 unterliegen ausländische Dividenden und Zinsen aus ausländischen Bankguthaben, Zinsen aus Forderungswertpapieren, die sich auf ausländischen Depots befinden, sowie Erträge aus Auslandsfonds, soweit sie ihre Erträge wie inländische Fonds offen legen, dem inländischen KESt-Abzug in der Höhe von 25% unter Anrechnung der ausländischen Quellensteuer, allerdings nur in der Höhe von 15% des Kapitalertrages. Um die Rückerstattung einer höheren ausländischen Quellensteuer muss sich der Steuerpflichtige auf Basis der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen selbst bemühen. Rechtshistorische...