Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe
Oktober 2004
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausbezahlt werden, sind als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu qualifizieren und der Lohnsteuer zu unterziehen. Problematisch war oftmals eine exakte Zuordnung der in diesem Zusammenhang geleisteten Trinkgelder. Im Lohnsteuerprotokoll 2004 wird hiezu angeführt, dass der Arbeitgeber - sollten diese zum Zeitpunkt einer Lohnsteuerprüfung noch nicht versteuert worden sein - aufzufordern ist, eine exakte Zuordnung vorzunehmen. Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, kann die Nachforderung in einem Pauschbetrag erfolgen. Darüber hinaus sind diese Trinkgelder in die DB-Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen. Bei Inkassokellnern, die die Trinkgelder an ihre Kollegen...