Sehr hohe Fahrtkosten zur Abholung des Sohnes als außergewöhnliche Belastung
April 2022
Kosten können regelmäßig dann steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Darüber hinaus dürfen die Kosten weder Betriebsausgabe, Werbungskosten noch Sonderausgabe sein. Das BFG hatte sich (GZ RV/7104316/2020 vom 4.8.2021) mit dem Fall auseinanderzusetzen, in dem beträchtliche Fahrtkosten für den Besuch des bei der Mutter lebenden, gemeinsamen Sohnes vom (Kinds)Vater als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden sollten. Ausgangspunkt dabei ist, dass die Kindesmutter und der rund 11 Monate alte Sohn nach einer gemeinsamen Zeit mit dem Kindsvater in...