Anregungen und Maßnahmen vor Jahresende
Dezember 2003
Steuerbefreiungen im Erbschaftsteuergesetz :: Befristete Befreiung von Sparbuchschenkungen unter Lebenden Die bereits zweimal verlängerte diesbezügliche Befreiung dürfte nun endgültig am 31. Dezember 2003 auslaufen. In unbegrenzter Höhe gilt sie für Personen der Steuerklasse I bis IV, für die Steuerklasse V besteht ein Freibetrag von € 100.000,-. Nähere Erläuterungen sind der Klienten-Info Mai 2003 zu entnehmen. Wer sich einen Widerruf der Schenkung vorzubehalten gedenkt, sollte dies im Schenkungsvertrag ausdrücklich vereinbaren, weil andernfalls eine steuerpflichtige Rückschenkung unterstellt werden könnte. Bei Vorliegen eines Widerrufsrechtes fehlt aber das Tatbestandsmerkmal des Bereicherungswillens und es...