Coronavirus: Fixkostenzuschuss - Antrag ab 20.Mai
Mai 2020
Der nicht rückzahlbare Fixkostenzuschuss dient Unternehmen, die Umsatzeinbußen im Zuge der Coronakrise erleiden bzw. erlitten haben, zur direkten Deckung von Fixkosten.
Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall (mindestens 40% Ausfall) des Unternehmens und kann bis zu 75 % betragen.
Wenn die Fixkosten binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:
40 - 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
60 - 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
80 - 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung
Die Eckpunkte:
Beantragung ab 20. Mai über FinanzOnline .
Zeitraum: 3 Monate (15. März bis 15. September)
Fixkosten Beispiele: Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, der...