Coronavirus: Update - Schrittweise Öffnung von Geschäften ab 14.4.
April 2020
1. Welche Betriebe sind betroffen?
Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels, von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren, der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist grundsätzlich untersagt.
A4-Aushang: Geschäft geschlossen wegen Corona
Dieses Betretungsverbot gilt jedoch nicht für folgende Betriebe:
öffentliche Apotheken
Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter
Drogerien und Drogeriemärkte
Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikel, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Gesundheits-...