Anpassung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften mit 2024
März 2024
Die Einteilung in die jeweilige Größenklasse für Kapitalgesellschaften (Kleinstkapitalgesellschaft, Kleine, Mittelgroße und Große Kapitalgesellschaft laut UGB) hängt von den Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl ab. Die Größenklassenkriterien entscheiden darüber, welche Unternehmen verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen, welche nur einen verkürzten Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht offenlegen müssen oder auch darüber, ob es zu einer verpflichtenden Konzernabschlussprüfung für große Gruppen kommt. Auch für die Berichtspflichten nach der CSRD ("nicht finanzielle Berichterstattung") kann die Anhebung der...