Aufteilung von Kosten bei gemischt genutzter Wohnung
Februar 2016
Bekanntermaßen können mit der Vermietung eines Mietobjekts zusammenhängende Aufwendungen nicht nur während tatsächlicher Vermietung steuerlich geltend gemacht werden (keine Liebhaberei vorausgesetzt!), sondern bereits vor der Erzielung von Mieteinnahmen . Außerdem sind Aufwendungen auch bei einem zwischenzeitlichen Leerstand des Mietobjekts – mit anderen Worten während der Unterbrechung der Einnahmenerzielung – als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Hingegen ist eine steuerliche Geltendmachung entsprechender Aufwendungen dann nicht mehr möglich , sobald während eines solchen Leerstands der Entschluss gefasst wird, zukünftig das Wohnobjekt nicht mehr zur Einnahmenerzielung, sondern zur Befriedigung des...