VwGH zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei bei der "kleinen Vermietung"
Oktober 2015
Werden aus einer Vermietungstätigkeit über längere Zeit Verluste erwirtschaftet, beurteilt die Finanz diese Tätigkeit oftmals als sogenannte „Liebhaberei“ . Dies hat zur Konsequenz, dass in der Einkommensteuer die daraus entstehenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können. In der Umsatzsteuer unterliegen „Liebhaberei“- Einnahmen nicht der Umsatzsteuer, dafür dürfen aber auch keine Vorsteuern geltend gemacht werden. Um die Liebhaberei zu vermeiden , muss in der Einkommensteuer eine Prognoserechnung angestellt werden, die nach einer bestimmten Zeit einen Gesamtüberschuss ausweisen muss. Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen (Kleine Vermietung) beträgt dieser...