Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen
Mai 2023
Die Energiekostenpauschale soll dazu beitragen, dass Kleinst- und Kleinunternehmen die hohen Energiekosten bewältigen können. Es handelt sich dabei um eine Pauschalförderung zwischen 110 € und 2.475 €, welche sich in Abhängigkeit von der Branche und der Höhe des Jahresumsatzes (Mindestumsatz muss 10.000 € betragen, der Höchstjahresumsatz 400.000 €) berechnet. Die Energiekostenpauschale kann voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden - administrativ ist dabei zu beachten, dass die Förderung vom Unternehmen selbst beantragt werden muss und nicht stellvertretend durch den Steuerberater erfolgen kann. Ob ein Unternehmen antragsberechtigt ist, kann über den...